[1] die Bezahlung für erbrachte Leistung in Form von Naturalien oder Sachgütern
Als Sachbezug bezeichnet man Einnahmen, die nicht in Geld bestehen oder geldwerte Vorteile, die den Empfänger bereichern, oder den Naturallohn. In Österreich ist der Ausdruck Sachzuwendung an Dienstnehmer gebräuchlich.
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