Als Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde wird in Deutschland und Österreich jene Behörde bezeichnet, die für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen und andere relevante Dokumente sowie für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig ist. Kfz-Zulassungsbehörden gehören zum Aufgabenkreis des jeweiligen Straßenverkehrsamtes.