[1] Fiktiver Charakter:
Kammersänger bzw. Kammersängerin ist ein Ehrentitel für Sänger, mit dem die bisherige künstlerische Arbeit unabhängig von Alter und Engagementszeiten bzw. das Lebenswerk ausgezeichnet wird. Die Verleihung erfolgt an klassisch ausgebildete Opern- bzw. Konzertsänger. Der Titel wird ohne finanzielle Dotierung in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich meist auf Intendanz- bzw. Kulturdezernatsvorschlag von staatlichen, städtischen bzw. gesellschaftlichen Institutionen verliehen.