Kammermusiker ist ein Ehrentitel für Instrumentalisten, der die bisherige Arbeit oder das Lebenswerk auszeichnet. Der Titel wird in der Bundesrepublik Deutschland von staatlichen oder städtischen Institutionen verliehen, in der DDR konnten etablierte Musiktheater diese Bezeichnung selbst verleihen; in früheren Zeiten wurde der Titel auch von Fürsten oder Königen verliehen.