[1] Gericht : Anzeige, Feststellungsklage, Klage
Die Privatklage bietet im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten eines Privatklagedelikts die Möglichkeit, die Anklage einer Straftat auch ohne Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht zu erheben. So kann auch nach einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren mangels öffentlichen Verfolgungsinteresses einzustellen, eine Verurteilung erwirkt werden.