Mit dem Rechtsbegriff Geschäftsanteil bezeichnet man im Gesellschaftsrecht der deutschen GmbH und der eingetragenen Genossenschaft das Mitgliedschaftsrecht eines Gesellschafters am Stammkapital der GmbH oder am Geschäftsguthaben der Genossenschaft. Häufig wird der Begriff synonym mit dem Begriff Gesellschaftsanteil verwendet.
Wort | Synonyme |
Geschäftsanteil | Einlagekapital |
Geschäftsanteil | Einlage |
Geschäftsanteil | Einsatz |
Geschäftsanteil | Investition |
Geschäftsanteil | Kapitalanlage |