Als Heiratsschwindler wird ein Betrüger bezeichnet, der dem Opfer eine gemeinsame Zukunft in Aussicht stellt, um sich finanzielle Zuwendungen zu erschleichen. Der Begriff Heiratsschwindler ist nicht exakt operationalisiert und kein Rechtsbegriff. Jedoch verwendete früher die Rechtsprechung ebenfalls diese Bezeichnung für solche Straftäter.