Passivgeschäft ist im Bankwesen ein Bankgeschäft, das in der Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums besteht, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden; der Rückzahlungsanspruch darf nicht aus Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft resultieren.