[1] Grundrecht, nach dem das Postgut vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt ist
Das Postgeheimnis in Deutschland ist ein grundrechtlich durch Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Geheimnis; strafrechtlich ist seine Verletzung durch § 206 StGB sanktioniert.
|
|
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
Postgeheimnis | secrecy of the post | en |