Umgekehrte Versteigerung bedeutet, dass in diesem Fall nicht ein Verkäufer einen Gegenstand zur Versteigerung anbietet, sondern der Käufer ein Kaufgesuch veröffentlicht, um das sich die möglichen Verkäufer bewerben können.
Mörgelis Kaufgesuch - der Bundesbrief gehört dem Kanton - sei noch nicht eingetroffen, sagte Michel.
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FAQ
adasan12Wie ist der richtige Artikel von Kaufgesuch? das
anooer1987Wie sind Silben und deren Trennung in der deutschen Sprache für Kaufgesuch? Kauf•ge•such