Das Branntweinmonopolgesetz oder Gesetz über das Branntweinmonopol setzte in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für das staatlich geprägte Branntweinmonopol und war auch Rechtsgrundlage für die Branntweinsteuer. Es trat zum 31. Dezember 2017 mit dem Branntweinmonopol außer Kraft; die steuerlichen Regelungen wurden in das Alkoholsteuergesetz integriert, das das BranntwMonG insofern ersetzen wird.