Die Begriffe Mehrfachstudium, Doppelstudium, Parallelstudium und Mehrfachimmatrikulation bezeichnen in Deutschland das zeitlich parallele Studium verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder zwei unterschiedlichen Hochschulen. Es ist von einem Zweitstudium zu unterscheiden, welches nach einem bereits abgeschlossenen Erststudium begonnen wird. Die Handhabung mit dem Doppelstudium unterscheidet sich jedoch in jedem Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Die Rahmenbedingungen dafür stehen im Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.