Ein Wertguthaben hat das Ziel, eine längerfristige sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. Hierfür ist in Deutschland eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gem. § 7bff SGB IV erforderlich. Flankierend können hierzu Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge abgeschlossen werden.