[1] : Das Hofgericht war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit das höchste landesherrliche Gericht. Es fungierte vor allem als Zivilgericht.
Das Hofgericht war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit das höchste landesherrliche Gericht. Es fungierte vor allem als Zivilgericht. Hofgerichte existierten sowohl an den Höfen der weltlichen und geistlichen Reichsfürsten, als auch am Hof des Kaisers. Ein sehr angesehenes Hofgericht befand sich in Rottweil, das Hofgericht Rottweil. Es wurde begründet zur Zeit, als Rottweil ein karolingischer Königshof war, bestand aber, von diesem losgelöst, bis in die Neuzeit fort. Formal waren die Grafen von Sulz mit dem Richteramt dort betraut.