Die Renunziation ist ein völkerrechtlicher Akt, mit dem ein völkerrechtliches Subjekt einen Verzicht erklärt. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und wird auch bei Gericht angewandt, wenn – in einem Renunziationsschreiben – auf die Eingabe für eine weitere Verhandlung verzichtet wird. Ebenso wird die Verzichtleistung eines Monarchen, Thronfolgers oder Kronprätendenten auf die Krone bezeichnet.
Wort | Synonyme |
Renunziation | Amtsniederlegung |
Renunziation | Amtsaufgabe |
Renunziation | Amtsabtretung |
Renunziation | Abdikation |
Renunziation | Abdankung |
Renunziation | Rücktritt |
Renunziation | Ausscheiden |
Renunziation | Rückzug |
Renunziation | Demission |
Renunziation | Abgang |