[1] Musik: Angaben und Vorschriften des Komponisten zum Notentext für den Vortrag eines Musikstückes in Form von Wörtern, Abkürzungen oder speziellen Zeichen in Hinsicht auf Tempo, Lautstärke und Dynamik, Affekt, Artikulation, Spieltechnik oder Phrasierung
Eine Vortragsbezeichnung bedeutet dem Musiker, wie er ein musikalisches Werk nach der Vorstellung des Komponisten vortragen soll.
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