Durch eine Schiedsvereinbarung schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht. Die Schiedsvereinbarung ist damit die unverzichtbare Legitimationsgrundlage für das Tätigwerden eines Schiedsgerichts.