Die Totenglocke ist eine Glocke, die in vielen evangelischen Kirchengemeinden und katholischen Pfarrgemeinden nach dem Eintreten des Todes eines Gemeindemitgliedes geläutet wird („Ausläuten“). Geläutet wird zumeist am Folgetag des Sterbetages, nachdem die Todesnachricht im Pfarrbüro angezeigt wurde. Gemäß Läuteordnung wird diese Glocke zu einem festen Zeitpunkt des Tages oder beim sog. Scheidungsgebet im nächsten Gottesdienst geläutet.