[1] Recht: Verrechnung von Ansprüchen, zum Beispiel die Aufhebung einer Forderung durch eine Gegenforderung oder die Aufhebung einer Verbindlichkeit durch eine Gegenverbindlichkeit [2] Gegenwirkung : Aufhebung, Aufrechnung, Erschütterung
Unter Aufrechnung versteht man ein Rechtsinstitut, bei dem wechselseitige Forderungen miteinander verrechnet (kompensiert) werden. Die positivrechtliche Ausgestaltung der Aufrechnung in den einzelnen Rechtsordnungen ist unterschiedlich: In den Ländern des Common Law wird die Aufrechnung als prozessrechtliches Institut angesehen, wohingegen in Civil-Law-Ländern die Aufrechnung im materiellen Recht verortet wird. Auch innerhalb der kontinentaleuropäischen Rechtsfamilie zeigen sich erhebliche Unterschiede: So muss nach deutschem Recht die Aufrechnung erklärt werden, während in den Ländern des romanischen Rechtskreises die Aufrechnung automatisch kraft Gesetzes eintritt.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Aufrechnung | set-off | en | ||
1 | Aufrechnung | avräkning | sv | ||
1 | Aufrechnung | compensación | es | ||
Aufrechnung | compensation | en |