Der Kohlepfennig war ein Preisaufschlag auf die Strompreise der Energieversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zur Finanzierung des Steinkohleabbaus. Der Kohlepfennig wurde von Verbrauchern in den alten Bundesländern von 1974 bis 1995 entrichtet und abgeschafft, nachdem er vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrige Sonderabgabe (Verstromungsabgabe) befunden wurde.