Unter der Erschließung eines Gebäudes versteht man im Allgemeinen Zugangswege, Eingangsbereich (Entrée), Bauteile und Räume, über die die Nutzer in horizontaler oder vertikaler Richtung die einzelnen Nutzungseinheiten wie zum Beispiel Wohnungen oder Büros erreichen. Auch Ver- und Entsorgungswege für Anlieferungen, Müllentsorgung etc. werden als Erschließung bezeichnet.