Das Grenzzeichen ist ein Eisenbahnsignal und kennzeichnet die Grenze, bis zu der bei den zusammenlaufenden Gleisen an einer Weiche jedes Zweiggleis besetzt werden darf. Das jeweils andere Gleis darf nur befahren werden, wenn das besetzte Gleis grenzzeichenfrei ist. Der Bediener des Stellwerks stellt dies im Rahmen der Fahrwegprüfung fest, bevor er eine Zugfahrt durch das Auffahrtstellen eines Signals zulässt. Er berücksichtigt dabei auch, dass sich ein zuvor eingefahrener Zug nach dem Anhalten durch das Entspannen der Pufferfedern noch etwas „strecken“ kann und dabei das zuvor frei gefahrene Grenzzeichen wieder übersetzt.