[1] eine weibliche Person, die von der Prostitution einer oder mehrerer Frauen (oder Männer) lebt und die Betroffenen dabei ausbeutet [2] Fiktiver Charakter:
Zuhälterei ist im juristischen Sinne im deutschsprachigen Raum die Ausbeutung einer Person, die der Prostitution nachgeht, und die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution. Zuhälterei ist in vielen Ländern strafbar. Eine Zuhälterei betreibende Person wird unter anderem als Zuhälter bezeichnet.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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proxeneta | es | f |