Als Eintrittsgeld bezeichnet man das zum Betreten bzw. zum Besuch bestimmter Einrichtungen geforderte Entgelt. Es wird meist am Eingang in einem Kassenschalter verlangt, gelegentlich auch in einem mit einem Drehkreuz versehenen Automaten, welcher der Zugangskontrolle dient. In den meisten Anlagen, die ein Eintrittsgeld erheben, muss man, wenn man das eintrittsgeldpflichtige Areal verlässt, bei Rückkehr erneut Eintritt zahlen. Insbesondere bei Veranstaltungen oder in Diskotheken erhalten die Besucher nach Zahlung des Eintrittsgeldes einen Stempelaufdruck auf den Handrücken, der zu einem mehrmaligen Einlass berechtigt.