[1] Recht: vertraglich vereinbarte (Straf-)Summe, die von einem der Vertragspartner gezahlt werden muss, wenn dieser den Vertrag nicht einhält
Die Vertragsstrafe bezeichnet eine dem Vertragspartner fest zugesagte Geldsumme für den Fall, dass der Versprechende seine vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Sie wird auch als Pönale ) bezeichnet. Neben das Pönale ist auch die Pönale gebräuchlich. Vertragsstrafen finden sich in verschiedenen Rechtsbereichen, so im Kaufrecht, im Baurecht oder Wettbewerbsrecht.
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Wort | Synonyme |
Konventionalstrafe | Konventionsstrafe 1 |
Konventionalstrafe | Vertragsstrafe 1 |
Konventionalstrafe | Pönale 1 |
Konventionalstrafe | Geldbuße |
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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1 | Konventionalstrafe | in Ländern mit Common Law meistens unzulässig bzw. nicht durchsetzbar penalty | en | ||
Konventionalstrafe | stattdessen in Gebrauch liquidated damages | en | |||
1 | Konventionalstrafe | contractuele boete | nl | ||
Konventionalstrafe | contractuele straf | nl | |||
1 | Konventionalstrafe | avtalsvite | sv | ||
Konventionalstrafe | konventionalbot | sv | |||
Konventionalstrafe | penalty | en |