Ein Bewährungshelfer wird einem verurteilten Straftäter zur Aufsicht und Hilfestellung von Amts wegen zur Seite gestellt, wenn die Vollstreckung der Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe oder eines Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt wird oder die Person der Maßregel Führungsaufsicht zugeordnet ist. Nach Jugendstrafrecht Verurteilte werden grundsätzlich einem Bewährungshelfer unterstellt. Bei Erwachsenen obliegt die Entscheidung, einen Bewährungshelfer zu bestellen, dem Gericht. Bei Verurteilten unter 27 Jahren, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 9 Monaten verurteilt werden, ist die Bestellung eines Bewährungshelfers der Regelfall. Mehr lesen