[1] öffentlich inszeniertes Gerichtsverfahren, bei dem die Verurteilung des Angeklagten von Anfang an feststeht [2] Vor Gericht : Anhörungsverfahren, Arbeitsgerichtsprozess, Arbeitsprozess
Als Schauprozesse werden im Allgemeinen öffentliche Gerichtsverfahren bezeichnet, bei denen die Verurteilung des Beklagten bereits im Vorhinein feststeht. Der Prozess wird somit nur zur Wahrung des Anscheins einer gewissen Rechtsstaatlichkeit oder auch aus politischen Gründen durchgeführt, wozu propagandistische Zwecke oder die öffentliche Herabwürdigung und Demütigung eines Angeklagten gehören können. Schauprozesse werden unter anderem als Mittel zur Verfolgung politischer Gegner oder anderer unerwünschter Personen eingesetzt und sind ein Merkmal undemokratischer Regierungsformen. Ein verwandtes Phänomen ist der Geheimprozess.
|
|
Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
---|---|---|---|---|---|
1 | Schauprozess | skueproces | da | u | |
1 | Schauprozess | show trial | en | ||
1 | Schauprozess | procès-spectacle | fr | m | |
1 | Schauprozess | farsa judicial | es | f | |
Schauprozesse | show trials | en |