[1] Steuer : Spendenbescheinigung, Spendenquittung, Steuerabzug
Der Begriff des Steuerabzugs wird sprachlich unterschiedlich verwendet. So kann gemeint sein: der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG, z. B. die sogenannte Aufsichtsratsteuer
der Steuerabzug bei Bauleistungen, die Bauabzugsteuer
die Möglichkeit Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten von den Bruttoeinnahmen abzuziehen („abzusetzen“)
in diesem Zusammenhang siehe auch: Steuersubvention
ebenfalls gemeint sein kann der Steuerabzug an der Quelle bei Quellensteuern und Lohnsteuer, Abgeltungsteuer
der Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer