[1] : Beim Klassen- oder Kurienwahlrecht sind die Wahlberechtigten in Gruppen eingeteilt. Die Zugehörigkeit kann sich nach Stand, Wohnort, Bildung, dem Aufkommen an Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat oder anderem richten.
Beim Klassen- oder Kurienwahlrecht sind die Wahlberechtigten in Gruppen (Klassen/Kurien) eingeteilt. Die Zugehörigkeit kann sich nach Stand, Wohnort, Bildung, dem Aufkommen an Rechten und Pflichten gegenüber dem Staat oder anderem richten.