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Kanzlei
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Канцелярия
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Kancelaria
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Chancery (medieval office)
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Канцелярія
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Kansli
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Kanselli
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Kanselli
is
Kansellíið
id
Cancellaria
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Kanslia
et
Kantselei
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Kancelli
be
Канцылярыя
az
Dəftərxana
Der Begriff Kanzlei (von mittelhochdeutsch kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes; zu lateinisch cancelli „Schranken“) bezeichnet heute häufig das Büro eines Rechtsanwalts (Anwaltskanzlei), Patentanwalts oder Notars (Notariatskanzlei). Branchenüblich wird die Bezeichnung Kanzlei auch von Steuerberatern verwendet. Mittlerweile wird diese Bezeichnung gelegentlich auch von Versicherungsmaklern und Unternehmensberatern geführt. Bei Gericht wird die für die Ausfertigung von Urkunden und die Durchführung des Schriftverkehrs zuständige Abteilung als Gerichtskanzlei oder Gerichtsschreiberei bezeichnet.
Mit Kanzlei wird auch eine Behörde der obersten Verwaltungsebene bezeichnet, die über keinen eigenen Verwaltungsunterbau verfügt und in der Regel keine Ressortzuständigkeit wahrnimmt, sondern Koordinierungs- und Abstimmungsfunktionen ausübt (z. B. Reichskanzlei, Bayerische Staatskanzlei, Sächsische Staatskanzlei). Mehr lesen