Mit der Anzahlungsgarantie übernimmt der ausstellende Bürge oder Garant die Haftung für die Rückzahlung geleisteter Anzahlungen oder Vorauszahlungen des Käufers/Auftraggebers/Importeurs aus einem Vertrag, beispielsweise aus einem Kaufvertrag oder Werkvertrag mit einem Verkäufer/Auftragnehmer/Exporteur.