[1] in einem deutschen Ministerium tätiger Beamter des höheren Dienstes, der eine Abteilung (Referat) oder Unterabteilung leitet [2] Verwaltungsbehörde : Ministerialdirigent, Ministerialrat, [3] Führung, Chef : Amtmann, Amtschef, Amtsdirektor
Ministerialdirigent ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung von Beamten bei obersten Behörden der Länder oder des Bundes und beim Bundeseisenbahnvermögen. Ministerialdirigenten gehören zur Laufbahn des höheren Dienstes der Verwaltung. Sie sind als Beamte im Bundesdienst je nach Funktion in die Besoldungsgruppe B 6 oder B 7 eingestuft.
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