[1] Priester : Bischof, Chorherr, Dechant
Der Begriff Oberkirchenrat hat mehrere Bedeutungen: Eine Person mit der Amtsbezeichnung „Oberkirchenrat/-rätin“. Diese leitet in der Regel ein Dezernat/Abteilung oder Referat in der obersten Dienstbehörde einer Landeskirche, alternativ tragen die Dezernenten als Dezernats- oder Abteilungsleiter den Titel Oberlandeskirchenrat, häufig werden diese als Mitglieder des Landeskirchenamtes bezeichnet.
Das Gebäude der Kirchenleitung, in dem 1. seine/ihre Dienststelle hat.
Kurz für das Kollegium des Oberkirchenrates, das die kooperative Kirchenleitung darstellt.
Die geschäftsführende oder oberste Behörde als landeskirchliche Verwaltung. Sie bildet meist zusammen mit dem/der Landesbischof/ -bischöfin und der Landessynode die Kirchenleitung. Weitere Bezeichnungen dafür sind Landeskirchenamt, Kirchenkanzlei, Kirchenverwaltung oder Konsistorium.