de
Notverordnung
sr
Члан 48 (Вајмарски устав)
es
Artículo 48 (Constitución de Weimar)
en
Article 48 (Weimar Constitution)
sh
Član 48 (Vajmarski ustav)
no
Artikkel 48 (Weimarforfatningen)
Als Notverordnung wird meist die gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall bezeichnet. In vielen historischen und gegenwärtigen Verfassungen sind solche Instrumente regulär vorgesehen. Sind sie dagegen nicht von der bestehenden Rechtsordnung gedeckt, handelt es sich um Rechtsbruch (Verfassungskrise). Mehr lesen