Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz, unter den Erbberechtigten gleich aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Anzahl von Kleinstparzellen mit der Zeit ansteigt. Im Gegensatz dazu steht das Anerbenrecht.