[1] Tatsache, dass jemand eine vorwerfbare Tat begangen hat [2] Schuld, Vergehen : Erbsünde, Mitschuld, Mittäterschaft
Täter einer Straftat ist nach § 25 Abs. 1 1. Alt. StGB, wer die Straftat selbst begeht. In § 25 Abs. 1 2. Alt StGB ist die mittelbare Täterschaft geregelt, bei der der Täter sich zur Tatausführung eines anderen Menschen als Werkzeug bedient.
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