Ein Kollegialorgan für Studienangelegenheiten ist ein Kollegialorgan einer österreichischen Universität, welches die Aufgabe hat, die Curricula für ordentliche Universitätsstudien und für Universitätslehrgänge zu erlassen und zu ändern. Die Beschlüsse dieses Kollegialorgans werden dem Senat der Universität zur Genehmigung vorgelegt und werden erst dann rechtswirksam, wenn der Senat sie genehmigt.