Der Zeugenbeweis ist die häufigste und zugleich fehleranfälligste Form der Beweiserhebung im gerichtlichen Verfahren. Es handelt sich bei dem Beweis durch ein Zeugnis um einen Strengbeweis. Die Art seiner Erhebung ist in verschiedenen Verfahrensformen unterschiedlich geregelt und unterliegt natürlich auch in den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen unterschiedlichen Regelungen. Die Rechtslage in Deutschland ist folgende: