Der Rechtsbegriff Kontrahierungszwang beschreibt die Rechtspflicht eines Rechtssubjekts, mit einem anderen Rechtssubjekt ein Rechtsverhältnis zu begründen, regelmäßig somit einen Vertrag schließen zu müssen.
| Wort | Synonyme |
| Kontrahierungszwang | Abschlusszwang |