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Standesamt
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Systema consignationum status civilis
Author: Bubo Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0Bild:WikimediaWortbeschreibung : Wikipedia Das Standesamt ist in Deutschland ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsregister, zur Erstellung von Personenstandsurkunden und anderem. In den Gebieten, die zwischendurch zum Gebietsstand des Deutschen Reiches zählten, wie das der Republik Österreich oder das Sudetenland wurden die Standesämter unmittelbar nach der Grenzverschiebung eingeführt. Mehr lesen