[1] Deutschland, ehemalig: staatliche, finanzielle Unterstützung an einen Elternteil, der sein neugeborenes Kind aufzieht und kaum oder nicht berufstätig ist
Erziehungsgeld war für Geburten zwischen 1. Januar 1986 und 31. Dezember 2006 eine Ausgleichsleistung des deutschen Staates für einen Elternteil, der das Kind vorwiegend erzog. Es wurde für Kinder, die seit dem 1. Januar 2007 geboren sind, durch das Elterngeld ersetzt.
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