[1] Grab, das einer Person zu Ehren zugebilligt wird
Ein Ehrengrab ist Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch Städte oder Gemeinden für Bürger, die zu Lebzeiten besondere Verdienste erworben haben. Die Vergabe und Erhaltung derartiger Gräber erfolgt durch die öffentliche Hand. Je nach Vergabepraxis kann ein Ehrengrab den Charakter einer öffentlichen Auszeichnung für eine bedeutende Einzelperson oder einer Gedächtnisstätte für einen bestimmten Personenkreis haben. Wenn keine Nachkommen oder Institutionen vorhanden sind, die sich um die Gräber dieser Persönlichkeiten kümmern, übernehmen die Gemeinden oder Städte die Verantwortung für die Gräber und finanzieren die Grabpflege. So wird die Erinnerung an die geehrten Personen wachgehalten. Es werden zum anderen vielfach Zeugnisse der Kulturgeschichte bewahrt. Beispielsweise können auf geschlossenen Friedhöfen aufwendige Umbettungen der Gräber der Geehrten und der Erhalt bewahrenswerter Grabstätten durch das Statut eines Ehrengrabs mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.
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