[1] Antrag auf Erlass der noch ausstehenden Strafe
Der Begriff Gnadenbefugnis bezeichnet das Recht, Gnadenerweise zu erteilen, das heißt, rechtskräftig verhängte Strafen zu erlassen, umzuwandeln, zu ermäßigen oder auszusetzen. Ebenso sind von der Gnadenbefugnis Verfahren der Verwaltungs-, Sozial-, Zivil- und Finanzgerichtsbarkeit erfasst. In Deutschland wird dies auf Länderebene in der Regel vom Justizminister wahrgenommen, so etwa in Niedersachsen. Es wird auch als Begnadigungsrecht oder Gnadenrecht bezeichnet.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Gnadengesuch | petition for mercy | en | |||
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