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Widerruf
et
Revokatsioon
Widerruf oder Revokation (veraltet) bezeichnet eine Handlung bzw. die entsprechende Verlautbarung, mit der die Wirkungen einer früheren Handlung oder Verlautbarung beendet werden sollen, siehe actus contrarius
Widerruf (Recht), Gestaltungsrecht, mit dem ein Verbraucher sich und den Unternehmer von den auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen löst
siehe auch: Widerrufsjoker
Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. eines Testaments, einer Schenkung oder einer Patientenverfügung
Berichtigung unwahrer Tatsachenbehauptungen, siehe Berichtigungsanspruch (Medienrecht)
Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, siehe Widerruf (Verwaltungsakt)
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, siehe Bewährung (Deutschland)#Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Widerruf eines Geständnisses vor Gericht
Widerruf eines digitalen Zertifikates, siehe Zertifikatsperrliste Mehr lesen