[1] verbaler Hinweis der Polizei an jemanden, der für andere zur Gefahr werden kann, um diesem klarzumachen, dass der Polizei die Gefahrenlage bekannt ist
Als Gefährder werden in Deutschland im Recht der Gefahrenabwehr solche Personen bezeichnet, die weder Handlungs- noch Zustandsstörer sind, bei denen aber „bestimmte Tatsachen die Annahme der Polizeibehörden rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen“ werden. Diese 2004 von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts festgelegte Begriffsbestimmung ist im deutschen Polizeirecht nicht gesetzlich verankert.
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Bedeutung | Deutsch | Übersetzung | Sprache | Artikel | Aussprache |
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Gefährderansprache | warning to troublemakers | en | |||
Gefährderansprachen | warnings to troublemakers | en |