Als Titularnation eines Staates wird eine Nation bezeichnet, von deren Ethnonym sich der Name des betreffenden Staates ableitet. Nicht jedes Volk ist zugleich Titularnation eines Staatskonstruktes. Nationen wie beispielsweise die Armenier, Italiener, Letten, Kasachen oder auch Deutsche sind Völker bzw. Ethnien und zugleich Titularnationen. Viele Staatsnamen beziehen sich nicht auf eine Nation, sondern sind z. B. geographischen oder anderen Ursprungs.