de
Vergewaltiger
en
Rapist
ja
レイピスト
Author: Lizenz: Bild:WikimediaWortbeschreibung : Wikipedia Vergewaltigung ist nach Artikel 36 der Istanbul-Konvention das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person. Ein eventuelles Einverständnis muss freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person erteilt werden. Vergewaltigungen bedeuten eine massive Verletzung der Selbstbestimmung des Opfers und haben oft gravierende psychische Folgen. Die juristische Bewertung ist je nach Land unterschiedlich. Eine Vergewaltigung verletzt das Menschenrecht auf sexuelle Selbstbestimmung, das vom deutschen Grundgesetz als Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit unter Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gefasst wird. Mehr lesen