[1] Titel der Thronfolgerinnen in Spanien und Portugal
Infant beziehungsweise Infantin ist der Titel, der ab dem 13. Jahrhundert von den Kindern der spanischen und portugiesischen Monarchen getragen wird bzw. wurde. Der König kann den Titel zudem an andere Mitglieder der königlichen Familie verleihen. Die Führung des Titels ist in Spanien seit 1987 durch einen königlichen Erlass geregelt.
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