Als Verbrüderung wird die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Individuen, Personenverbünden und Staaten bezeichnet. Durch die Verbrüderung verpflichten sich die Beteiligten zur Brüderlichkeit untereinander. Die Verbrüderung ist ein gegenseitiges Versprechen zum gleichsamen Handeln mit zweck- und wertrationaler Zielsetzung, die den „Habitus“, also das innewohnende Verhalten, der Beteiligten aufeinander einschwört, durch die Einführung von Rechts-, Sicherheits- und Friedenskultur in der Gemeinschaft, zumeist begleitet von Ritualen.
Wort | Synonyme |
Fraternisation | Fraternisierung |