[1] gesetzlich vorgeschriebene Zusammenkunft der Eigentümer der verschiedenen Wohnungen eines größeren Wohnhauses zwecks Erledigung gemeinsamer Belange
Die Wohnungseigentümerversammlung (WEV) ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft.
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